Teil 3: Die E-Rechnung in Wirtschaft und Verwaltung – Was war, was ist und was kommt?
Die EU-Richtlinie 2014/55 unterstützt die Verbreitung von strukturierten elektronischen Rechnungen europaweit. Die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland erfolgte durch das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes, Umsetzungen in den Ländern folgen. Demnach sollen E-Rechnungen grundsätzlich das Datenaustauschformat „XRechnung“ verwenden. Alternativ kann aber auch jedes andere auch hybride Format verwendet werden, wenn es den Anforderungen der europäischen Norm EN 19931 entspricht, wie z. B. Factur-X bzw. ZUGFeRD 2.0.
Auf der Basis von ZUGFeRD haben Frankreich und Deutschland das hybride Rechnungsformat „Factur-X“ entwickelt, in der Schweiz wurde eine „Handlungsempfehlung ZUGFeRD“ erarbeitet. Die Erfahrungen in Frankreich und in der Schweiz zeigen, dass mit der Verwendung eines hybriden Formats die breite Verwendung der E-Rechnung weiter beschleunigt werden kann. Die drei Länder sind die Gründungsmitglieder der E-Invoicing Usergroup.
Die zukünftigen Entwicklungen gehen schon heute über ein einheitliches Format hinaus und legen eine globale Infrastruktur z. B. mit Hilfe der Blockchain-Technologie und API bei allen Rechnungsprozessen zugrunde.
Referent:
Stefan Engel-Flechsig, Geschäftsführer ferd management & consulting, Leiter ZUGFeRD Community