Bremen ist einer der Pioniere bei der Einführung der E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung mit Leitbildcharakter für ganz Deutschland. Neben den rechtlichen Vorgaben wird auf die Themen „Formate“ und „Übertragungswege“ im Webcast eingegangen. Was muss ein Lieferant, der an die öffentliche Verwaltung liefert, bei der elektronischen Rechnungsstellung berücksichtigen?
Dr. Jan Thiele, Abteilung 4 – Zentrale IT-Management, Digitalisierung öffentlicher Dienste, Referat 45 – „Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für Unternehmen“ – Freie Hansestadt Bremen – Der Senator für Finanzen