Bundeskabinett beschließt Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung
Heute hat das Bundeskabinett die E-Rechnungsverordnung verabschiedet. Ab dem 27. November 2020 sollen möglichst alle Rechnungen an den Bund elektronisch gestellt werden. Bereits zwei Jahre früher, am 27.November 2018 will der Bund selbst bereit sein, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen, sofern sie der europäischen Norm EN16931 entsprechen.
XRechnung ist bevorzugtes Format
Der unter der Projektleitung der KoSIT entwickelte Vewaltungsstandard XRechnung soll dabei das bevorzugte Übertragungsformat sein. Dieses liegt derzeit als semantische Anwendungsspezifikation der deutschen Verwaltung vor und sieht die reine Übertragung strukturierter Daten im XML-Format vor. Doch die Verordnung beschränkt sich nicht alleine auf dieses Format.
ZUGFeRD 2.0 und Factur-X sind ebenfalls zulässige Formate
So lässt die neue Verordnung unzweifelhaft weitere Formate zu, sofern diese ebenfalls eine Anwendungsspezifikation der europäischen Norm sind und somit auch die Anforderungen von XRechnung abbilden können. So heißt es in der Begründung zur Verordnung:
Insbesondere soll die weitere Verwendung bereits in der Wirtschaft genutzter Datenformate wie beispielsweise ZUGFeRD nicht behindert werden. ZUGFeRD ist ein Datenformat, das von Wirtschaft und Verwaltung erarbeitet wurde und seit 2014 in der Wirtschaft genutzt wird. Eine Anpassung an die nationale CIUS im Zuge der Weiterentwicklung dieser etablierten Datenaustauschformate wird ausdrücklich befürwortet.
Das vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) zurzeit zur öffentlichen Kommentierung veröffentlichte Profil EN16931 der Version ZUGFeRD 2.0 scheint somit diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Zugang über ein zentrales Portal
Der Zugang zum Bund soll über ein webbasiertes Portal erfolgen. Neben dem manuellen Hochladen von Rechnungsdaten sind weitere Zugangsmöglichkeiten geplant.
Die zugehörige Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern finden Sie unter diesem Link.