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QR-Rechnung in der Schweiz

Künftig keine Bezahlung mehr ohne QR-Code

Olten, 02.05.2019: Ab dem 30. Juni 2020 tragen Papierrechnungen in der Schweiz einen QR-Code auf dem Zahlteil. Dieser enthält alle relevanten Zahlungsinformationen und lässt sich einfach digital verarbeiten.

Bisher existieren rote oder orange Einzahlungsscheine, die für physische Zahlungsaufträge bei der Bank oder Einzahlungen am Postschalter zu verwenden sind. Diese entfallen mit der Einführung des Zahlteils mit QR-Code. Nach einer noch nicht näher definierten Übergangsphase kann künftig nur noch mit dem Zahlteil bezahlt werden.

Durch die Einführung des Zahlteils mit QR-Code sollen die elektronischen Prozesse gefördert werden. Nach der Einführung der IBAN ist dies der nächste Schritt in Richtung Digitalisierung des Zahlungsverkehrs bei papierhaften Rechnungsbelegen. Rechnungssteller liefern die notwendigen Zahlungsinformationen in einem maschinenlesbaren Format. Ein QR-Code kann mit jedem bereits existierenden Drucker aufgebracht werden und benötigt keine spezielle Hardware. Für die Softwareseite der Rechnungssteller wird es Tools geben, die die Erzeugung der QR-Rechnungen unterstützen.

Die Verwendung eines QR-Codes kann somit die Kluft zwischen analoger Papierwelt und rein digitaler E-Rechnung weiter schließen. Das Volumen an abbildbaren Daten ist jedoch sehr beschränkt. Der QR-Code enthält zum Beispiel Angaben zum Zahlungsempfänger, Zahler, Betrag, Währung und der IBAN. Eine vollständige Auflistung kann im Dokument „Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung“ gefunden werden. Die QR-Rechnung ist daher für einfache Rechnungsprozesse eine sinnvolle Lösung.

Die bereits seit einem Jahr zusammen mit swissDIGIN eingeführte Lösung ZUGFeRD 2.0 / Factur-X ist da wesentlich umfangreicher. So können Angaben über die in Rechnung gestellten Waren oder Leistungen als strukturierte Daten abgebildet werden.

Weitere Informationen zur QR-Rechnung finden Sie unter https://www.paymentstandards.ch

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