CEN TC 434 veröffentlicht Norm für elektronische Rechnungen bei öffentlichen Auftraggebern
Der Name ist EN16931: Die Norm für elektronische Rechnungen bei öffentlichen Auftraggebern. Auf der Seite des europäischen Standardisierungsinstituts -> CEN lassen sich ab sofort die ersten zwei Teile der Normenfamilie finden.
- EN 16931-1:2017 Electronic invoicing – Part 1: Semantic data model of the core elements of an electronic invoice
- CEN/TS 16931-2:2017 (WI=00434002) Electronic invoicing – Part 2: List of syntaxes that comply with EN 16931-1
Semantisches Datenmodell für eine Kernrechnung
Die Norm selbst definiert ein semantischen Datenmodell für eine Kernrechnung und die damit abgebildeten Prozesse. Die Technische Spezifikation (Teil 2 der Norm) definiert UBL 2.1 und die UN/CEFACT CrossIndustryInvoice D16B als die beiden Syntaxen, mit denen das Datenmodell für öffentliche Auftraggeber verbindlich zu implementieren ist.
Die Norm besteht aus mehreren Teilen
Die weiteren Teile der Normenfamilie sind derzeit noch im CEN TC 434 in Arbeit. Mit ihrer Publizierung wird nicht vor Ende September gerechnet. Dies ist in sofern etwas problematich, da erst Teil 3 der Familie definiert, wie das semantische Datenmodell in den beiden Syntaxen abzubilden ist (mapping). Softwarehersteller und andere Implementierer stehen damit vor einer schwierigen Aufgabe. Sollen sie jetzt schon loslegen, oder noch abwarten? Eine verbindliche Anwort wird wohl noch etwas auf sich warten lassen.
Die Norm für elektronische Rechnungen: Zielgruppe
Die Norm richtet sich vom Titel her explizit an öffentliche Auftraggeber als Rechnungsempfänger. Dennoch wird es nicht bei dieser Zielgruppe bleiben. Zu öffentlichen Auftraggebern gehören neben der Verwaltung z.B. auche viele Flughäfen, Transportunternehmen, Krankenhäuser und Schulen. Wenn alle diese Organisationen Rechnungen gemäß der Norm empfangen können, müssen die Rechnungen schließlich auch elektronisch gesendet werden. Und bei dem Empfängerkreis bilden die Rechnungssender einen nicht unerheblichen Anteil der deutschen Unternehmen. Wenn die geplante E-Rechnungsverordnung eine Verpflichtung der Rechnungssender beinhaltet, rückt das Ziel der EU-Kommission in greifbare Nähe: Die elektronische Rechnung bis zum Jahr 2020 zum bevorzugten Übermittlungsformat für Rechnungen in Europa zu machen.